
Kinder
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 3. – 5. Lebensjahr erfolgen

Jugendliche
Die meisten Zahn- und Kieferfehlstellungen sind im Jugendalter am besten zu behandeln

Erwachsene
Bei einer Begegnung zweier Menschen fällt der erste Blick des Gegenübers direkt auf Gesicht und Mund

Kiefergelenk
Häufige Zahnmedizin-Erkrankung: CMD, verursacht durch Zahnfehlstellungen und Kieferfehlfunktionen.

Schnarcher
Effektive Schnarchbehandlung für gesunden Schlaf und bessere Lebensqualität.
Schwarzbachstraße 12
40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 286744
E-Mail: info@kfo-mettmann.de
Mo-Do: 08:00–12:00 + 13:00–17:00
Fr: 08:00–12:00
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Als moderne kieferorthopädische Praxis bieten wir neben konventionellen Behandlungsmethoden auch unsichtbare Zahnkorrekturen an. Ob Lingualtechnik, ästhetische Keramikbrackets oder computergestützte Schienentherapie, wir können Ihren Wunsch nach einer unauffälligen Behandlung speziell bei Erwachsenen umsetzen.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch und gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein!
Über uns
- über 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie
- hochmoderne KFO-Praxis
- Ermächtigung zur Weiterbildung von Kieferorthopäden
- schonende, komfortable und individuelle Behandlung
- Invisalign Behandlerin mit Platin – Status (computergestütze Zahnkorrketur)
- Kinder- und Erwachsenenbehandlung
Kieferorthopädie für Kinder in Mettmann


Kieferorthopädie für Jugendliche in Mettmann
Kieferorthopädie für Erwachsene in Mettmann


Invisalign
Häufige Fragen und Antworten
Für wen ist die Praxis geeignet?
Die kieferorthopädische Fachpraxis in Mettmann behandelt Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Je nach Alter, Zahn- und Kieferfehlstellung sowie individuellen Behandlungszielen wählen wir unterschiedliche kieferorthopädische Verfahren aus. Dazu gehören unter anderem herausnehmbare und feste Zahnspangen, transparente Aligner, Keramikbrackets und weitere unauffällige Behandlungsmöglichkeiten.
Die Kieferorthopädinnen Dr. Reinke und Dr. Kaesmacher legen die geeignete Therapie nach individueller Untersuchung und Diagnostik fest.
Ab welchem Alter sollte ein Kind zum Kieferorthopäden?
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle kann bereits im Alter von etwa 3 bis 5 Jahren sinnvoll sein. Dabei wird geprüft, ob Auffälligkeiten bei Zahnstellung, Kieferentwicklung oder Biss vorliegen. Eine tatsächliche Frühbehandlung ist jedoch nur bei bestimmten Befunden erforderlich. Ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist, entscheiden wir individuell anhand der Entwicklung Ihres Kindes und des jeweiligen Befundes.
Wann beginnt eine kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen?
Bei Jugendlichen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung häufig im Alter zwischen etwa 10 und 12 Jahren. Der optimale Zeitpunkt hängt jedoch von der individuellen Entwicklung, der Zahnstellung, dem Kieferwachstum und dem jeweiligen Befund ab.
Im Rahmen der Diagnostik in der KFO-Praxis können wir feststellen, ob eine Behandlung sinnvoll ist oder zunächst die weitere Entwicklung lediglich beobachtet werden sollte.
Können Erwachsene kieferorthopädisch behandelt werden?
Ja. Unsere kieferorthopädische Fachpraxis Dr. Ellen Reinke in Mettmann behandelt auch erwachsene Patienten. Je nach Zahn- und Kieferfehlstellung kommen unter anderem transparente Aligner, Keramikbrackets, klassische feste Zahnspangen oder Lingualtechnik infrage. Welche Behandlungsmethode geeignet ist, klären wir nach Beratung, Anamnese und Diagnostik.
Gibt es unsichtbare Zahnspangen für Erwachsene?
Ja. Die Kieferorthopädinnen Dr. Reinke und Dr. Kaesmacher bieten mehrere unauffällige Behandlungsmöglichkeiten für Erwachsene an. Dazu gehören transparente Invisalign®-Aligner, Keramikbrackets und die Lingualtechnik, bei der die Brackets auf der Innenseite der Zähne befestigt werden. Welche Methode geeignet ist, hängt vom individuellen Zahn- und Kieferbefund, dem Umfang der gewünschten Korrektur und den persönlichen Behandlungszielen ab.
Ist das Invisalign®-System für Jugendliche geeignet?
Ja. Invisalign®-Schienen setzen wir in der Praxis für Kieferorthopädie sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen ein. Diese transparenten Schienen können zur Korrektur bestimmter Zahnfehlstellungen verwendet werden. Der vorliegende Befund ist für unser Vorgehen maßgeblich.
Gibt es eine feste Zahnspange, die kaum sichtbar ist?
Ja. Eine Möglichkeit sind feste Zahnspangen, die mit Keramikbrackets ausgestattet sind. Diese Brackets haben den Vorteil, dass sie zahnfarben sind und dadurch weniger auffallen als herkömmliche Metallbrackets. Eine weitere Möglichkeit ist die Lingualtechnik, wobei die Brackets auf der Innenseite der Zähne befestigt werden.
Was passiert nach der Zahnspangenbehandlung?
Nach der aktiven Behandlung folgt die Retention beziehungsweise Haltephase. Sie dient dazu, das erreichte Behandlungsergebnis zu stabilisieren. Dafür können herausnehmbare Zahnspangen, transparente Schienen oder festsitzende Retainer verwendet werden.
Arbeitet die Praxis digital?
Ja. Zum digitalen Konzept der Praxis in Mettmann gehören unter anderem ein Intraoralscanner und digitales Röntgen. Der Intraoralscanner ermöglicht digitale 3D-Modelle der Zähne und kann den klassischen Abdruck mit Abformmasse ersetzen.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren können gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, wenn ein medizinischer Behandlungsbedarf besteht. Entscheidend dabei ist die Einstufung nach Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG). Eine Leistungspflicht besteht grundsätzlich bei KIG 3 bis 5, nicht bei KIG 1 und 2.
Bei einer Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Versicherte zunächst 20 % der vertragszahnärztlichen Behandlungskosten selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird dieser Eigenanteil zurückerstattet. Bei mehreren gleichzeitig behandelten Kindern beträgt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind 10 %.
Mehr- oder Zusatzleistungen können zusätzliche Kosten verursachen. Bei Erwachsenen übernimmt die GKV die Kosten grundsätzlich nicht, außer bei schweren Kieferanomalien mit kombinierter kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Behandlung.












